+49 160 99 66 16 16 info@parkride24.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkride24

Parkride24, Frankfurter Straße 198, 63263 Neu Isenburg Stand 13.12.2022

Geschäftsanfragen: +49 160 99 66 16 16 oder per E-Mail an info@parkride24.de

Die ladungsfähige Anschrift von Parkride24 können insbesondere der Buchungsbestätigung entnommen werden.

Präambel

Parkride24 betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain https://parkride24.de eine Homepage. Parkride24 bietet Kunden auf dieser Website die Möglichkeit, über das Internet zeitlich begrenzt für bestimmte Orte, vorwiegend an Flughäfen, Parkgelegenheiten für Kraftfahrzeuge zu buchen.

Mieter können Verbraucher oder Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • 1 Allgemeines 

Alle von der Firma Parkride24 angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens mit Abschluss des Vertrages mit Parkride24 erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB der Parkride24. Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Parkride24 ausdrücklich schriftlich anerkannt. Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot des Kunden und der Bestätigung bzw. Annahme des Angebots durch Parkride24. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Fehler oder sonstige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben der Parkride24 unverzüglich mitzuteilen.
Ein Angebot durch den Kunden kann in den folgenden Weisen erfolgen: Buchungsanfrage unter der Homepage Parkride24 persönliche oder telefonische Anfrage per E-Mail.

Das Absenden der Buchung mit allen erforderlichen Daten an Parkride24 stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben den eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten des Kunden.
Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma Parkride24 auf einem Dritten übertragbar.

  • 2 Mietvertrag, Valet-Service

Parkride24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Parkride24 betriebenen Parkplätzen gegen Entgelt abzustellen und den von Parkride24 eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Parkride24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt Parkride24 keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.

Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Parkride24 kommt zwischen dem Kunden und Parkride24 ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Parkride24 übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Parkride24 steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Parkride24 kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Parkride24 bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Parkride24 berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Parkride24 auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

Parkride24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Parkride24 am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Parkride24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

  • 3 Shuttle-Service

Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Parkride24 stellt Parkride24 für den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände Parkride24 zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.

Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Parkride24 ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.

In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Parkride24 behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das Parkride24 erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.

Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Parkride24 berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

  • 4 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrages mit dem Parkride24 gebotenen Leistungen, wie die Vermietung eines Stellplatzes für Kfz, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden.

  • 5 Vertragsgegenstand 

Parkride24 ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Parkride24 übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist für Mieter nicht gestattet. Mit der Bestätigung der Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände abzustellen. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Parkride24 ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Parkride24 ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.a.) ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

  • 6 Entgelt & Bezahlung  

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Betriebsgelände als ein ganzer Tag berechnet werden. Parkride24 ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen.  Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird im Voraus (Überweisung oder PayPal) oder spätestens bei Übergabe in bar gezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, der Firma Parkride24 oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Parkride24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

Bei einer Übergabe des Fahrzeugs außerhalb unserer Öffnungszeiten (23:00 – 06:00 Uhr) erlauben wir es uns, einen Aufschlag in Höhe von 49,90 €, als Nachtzuschlag in Rechnung zu stellen.

  • 7 Rücktritt und Schadenersatz  

Parkride24 räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor Anreisetag (00:00 Uhr) fällt eine Gebühr i.H.v. 15,00 € an. Maßgeblich ist der Anreisetag und nicht die Anreiseuhrzeit bzw. Stunde. Eine Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, Krankheit oder Todesfall. Diese müssen schriftlich nachgewiesen werden.

  • 8 Haftung / Haftungsausschluss 

Parkride24 haftet für alle durch sie oder ihren Angestellten schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdende Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde die Firma Parkride24 frei bei Schäden höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hagel, Blitzeinschläge, Überflutung usw.) sowie bei Schäden durch innere und äußere politische Unruhen, Kriegsereignisse, Vandalismus und Glasschäden die durch Steinschläge oder andere Gegenstände verursacht worden sind.. Parkride24 übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstanden sind, wenn schlechte Wetterbedingungen, Nachtzeit, Verschmutzung der Fahrzeuge von außen oder innen, oder schlechte Lichtverhältnisse die Dokumentation bereits vorhandener Schäden mittels Fotos bei der Fahrzeugannahme erschweren oder unmöglich machen. Ebenso haftet Parkride24 nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände innerhalb des Fahrzeugs. Der Kunde ist angehalten, persönliche Wertgegenstände und andere wichtige Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen oder entsprechend zu sichern, bevor das Fahrzeug bei Parkride24 abgegeben wird. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Rückgabe dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. Parkride24 haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen oder Tieren, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung (z. b. Autoradio, Navigation, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Diese unterliegt den Obliegenheiten des Kunden. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer nicht Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Bei der angebotenen Dienstleistung „Hol- und Bring Service“ des Wagens von und zum Terminal ist das Kundenfahrzeug während der Überführungsfahrt zum Parkplatz ausschließlich über die Haftpflicht des Kunden versichert. Parkride24 übernimmt ebenfalls keine Haftung während dieser Zeit für evtl. Reifenschäden, Glasschäden (Steinschlag), Zahnriemen, Motor,-Getriebeschäden oder sonstigen technischen Schäden, die am Fahrzeug entstehen könnten oder Folgeschäden die aufgrund einer der vorgenannten Schäden entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Parkride24. Nach Rückgabe und erneuter Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden übernimmt Parkride24 keine Haftung für etwaige Schäden, die dem Kunden erst nach diesem Zeitpunkt auffallen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug bei der Rückgabe gründlich zu überprüfen und alle festgestellten Schäden unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Eine Haftung für später festgestellte Schäden ist seitens Parkride24 ausgeschlossen.

  • 9 Datenschutz 

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Parkride24 gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Parkride24 im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hier finden Sie unsere komplette Datenschutzerklärung.

  • 10 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.